Gebäude brauchen Energie, je weniger, desto besser.
Wieviel Energie jedes Gebäude verbrauchen darf, regelt die Energie-Einsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Februar 2002 in Kraft ist.
Sie soll dazu beitragen, den Gebäude-Energieverbrauch zu reduzieren.
Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für Sanierungen, Um-
und Ausbauten an bestehenden Gebäuden.
Damit hat die Bundesregierung einen wichtigen Meilenstein zur
Verbesserung der rationellen Energieverwendung im Gebäudebereich
gesetzt. Denn gerade der Gebäudebereich kann maßgeblich zur
Ressourcenschonung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes beitragen.
Die EnEV verfolgt dabei einen neuen, ganzheitlichen Ansatz, der es
Bauherren und Planern weitestgehend freistellt, wie sie den
Energiestandard erreichen wollen. Denn Energie kann auf vielen Wegen
gespart werden: sei es durch bauliche Maßnahmen wie eine durchdachte
Dämmung an Dach und Fassade, sei es durch verstärkten Einsatz
erneuerbarer Energien wie der Solartechnik.
Wer heute mögliche und wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu
Energieeinsparung und Emissionsminderung im Neubau oder bei Umbau
und Erweiterung unterlässt, muss dies später mit deutlich höheren
Kosten nachholen. Besser ist es, schon jetzt vorausschauend zu handeln.
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